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ESM, ESFM und Fiskalpaket

#1 von BlogandShop , 02.06.2012 00:33

So wie die Regierung am heutigen Freitag mitteilte haben 60,3% mit ja zum Fiskalpaket gestimmt.

Irland ist dabei das einzige Land, das die Bürger über diese Entscheidung direkt wählen lässt.

So soll nur jedes Land welches dem Fiskalpaket zustimmt von den sogennanten "Rettungsgelder" unterstützt werden. Ob dies die Entscheidung der Iren geleitet hat?

Dabei regelt das Fiskalpaket weitere Sparmaßnahmen und enthält finanzielle Verpflichtungen gegenüber anderen Ländern.
So wird dieser Vertrag, den 1998 abgeschlossenen Vertrag von Maasrtich, der noch besagte das die Währungsunion eine Haftung anderer Länder ausschließt, nach und nach aushöhlen.
Insgesamt haben 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten das Fiskalpaket bereits unterseichnet. So wird dieses Sparprogramm zur Durchsetzung des ESM-Vertrag ebnen.
Wobei es in anbetracht der Tatsache das die Banken zum größten Teil in privaten Handen liegen, und somit auch die Macht des Geldes, jetzt auch noch ein undemokratisch bestimmter Gouverneursrats durch den ESM Vertrag über weitlaufende Rechte der Finanzhohheit verfügen soll.

Zudem ist die Organisation des ESM weder demokratisch legitimiert noch findet eine parlamentarische Kontrolle statt – im Gegenteil: Der ESM selbst und die verantwortlichen Akteure genießen eine umfassende und weitreichende Immunität vor jeglicher juristischer Verfolgung oder demokratischer Kontrolle. Die nach deutschem Demokratieverständnis unentbehrliche Gewaltenteilung wird damit aufgehoben.
Mit seinen weitreichenden Entscheidungs- und Handlungsfreiheiten greift der ESM direkt in die staatliche Souveränität Deutschlands ein, beschränkt die Rechte des Parlaments entgegen der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und legt die Entscheidungskompetenz in die Hände des sog. Gouverneursrats (= die Finanzminister der Euro-Gruppe oder andere für Finanzen zuständige Mitglieder der nationalen Regierungen, also die Exekutivgewalt).

Mit dem Fiskalpakt, dem zweiten Pfeiler der geplanten Maßnahmen, erhalten zudem EU-Institutionen weitgehende Kontrollmöglichkeiten auf die Haushalte der souveränen Mitgliedsstaaten, ohne dass deren Parlamente oder auch das EU-Parlament darauf Einfluss nehmen könnten. Die sogenannte Budgethoheit des Parlaments (Legislative) – die oft als die ureigenste Macht demokratisch gewählter Volksvertreter bezeichnet wird – würde so an Institutionen der Regierungsgewalt (Exekutive) abgetreten. https://epetitionen.bundestag.de/index.p...;petition=24314





Folgende Informationen stammen aus einem vorläufigen Gesetzesentwurf der Fraktion CSU/CDU und FDP:

Der ESM wird durch einen völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution
gegründet und mit einem Stammkapital von 700 Mrd. Euro ausgestattet,
das aus 80 Mrd. Euro eingezahltem Kapital und 620 Mrd. Euro abrufbarem
Kapital besteht. Mit dem vorliegenden Gesetz wird der finanzielle Gesamtrahmen
der Beteiligung Deutschlands am ESM gesetzlich bestimmt. Außerdem
sollen im Gesetz Regelungen für die parlamentarische Beteiligung im Rahmen
der laufenden Tätigkeit des ESM getroffen werden, die im Rahmen des parlamentarischen
Verfahrens ausgestaltet werden.

Gleichzeitig soll mit ESM die Aufgaben des EFSM und der EFSF bis zum 30. Juni
2013 übernehmen.



Als Alternativen wurde expliziet: KEINE, angegeben.



Der ESM soll ab dem 1. Juli 2012 den Mitgliedstaaten des
Euro-Währungsgebiets unter den in Artikel 136 Absatz 3
AEUV genannten Bedingungen Stabilitätshilfen bereitstellen
können. Dem Europäischen Stabilitätsmechanismus zur
Verfügung stehende Instrumente der Stabilitätshilfe sind
vorsorgliche Finanzhilfen, Finanzhilfen zur Rekapitalisierung
von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds, Darlehen
sowie der Ankauf von Anleihen eines ESM-Mitglieds auf
dem Primär- oder Sekundärmarkt. Der ESM übernimmt mittelfristig
die Aufgaben des Unionsinstruments EFSM und
der auf privatrechtlicher Grundlage geschaffenen EFSF, die
Finanzhilfen bis spätestens zum 30. Juni 2013 gewähren
kann. In der Übergangsphase vom Inkrafttreten des ESM bis
zur vollständigen Abwicklung der zeitlich befristeten EFSF
ist das konsolidierte Ausleihvolumen dieser beiden Einrichtungen
auf höchstens 500 Mrd. Euro begrenzt. Im Erwägungsgrund
6 des ESM-Vertrags ist festgeschrieben, dass die
Angemessenheit dieser Obergrenze vor dem Inkrafttreten
des Vertrags neu bewertet und gegebenenfalls angepasst
werden kann. http://euro-petition.michael-piazolo.eu/...che-1709048.pdf



Ein paar kritische Worte Seitens der Deutschen Bundesbank:



Im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle und breite Akzeptanz ist es insgesamt wichtig, die Hilfsmechanismen transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Vor dem Hintergrund der zuletzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm eingeforderten parlamentarischen Kontrolle erschiene es problematisch, wenn der Gouverneursrat des ESM wichtige Elemente wie das Instrumentarium, das Kapital, die Hilfeempfänger und das

maximale Ausleihvolumen verändern könnte, gegebenenfalls sogar autonom.

http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Pr...sausschuss.html







Fazit:

-Durch Fiskalpaket und ESM werden wichtige Machtorgane in Hände Weniger gelegt. -Die Finanzhoheit ist gefährdet.

-ESM ist letztendlich doch nur eine Auswirkung unseres absurden Fianzsystem

-Veruntreuung von Steuergeldern



...der Staats machts wie wir, er geht zur Bank. 2/3 der Staatsschulden sind bei Kreditinstituten, also wird die Finanzagentur auch jetzt wieder sich Geld bei den Banken leihen.

Erst schenkt der Staat den Banken Geld um es sich dann später wieder auszuleihen. Ich habe ja keine Ahnung aber das scheint mir ein äußerst ungüstige Geschäft zu sein?!


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